Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 66



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Hauptfach "Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte"

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist das Latinum und das Graecum abzulegen.
Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse werden bis zu zwei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung in der Regel in der Zwischenprüfung 30 Minuten und in der Magisterprüfung 60 Minuten.

(3) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausur in der Zwischenprüfung 120 Minuten und in der Magisterprüfung 240 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 ist eine Klausur und eine mündliche Prüfung in der Zwischenprüfung zu absolvieren.

Die inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung umfassen Grundlagenwissen zur Geschichte, Kulturgeographie und Kulturgeschichte der Kunst der christlichen Spätantike und der byzantinischen Kunstgeschichte. Darüber hinaus soll der Studierende Kenntnisse kunstgeschichtlicher Entwicklungsprozesse sowie Fähigkeiten zur inhaltlichen Bestimmung und chronologischen Einordnung bedeutender Denkmäler nachweisen sowie Kenntnisse der Methoden und Quellen des Faches.

Die Zwischenprüfung umfasst drei Themenschwerpunkte nach Absprache.
Die Klausur umfasst einen der Schwerpunkte.
Die verbleibenden beiden Schwerpunkte (aus den beiden Hauptepochen: Spätantike und Byzantinische Kunstgeschichte) sind Gegenstand der mündlichen Prüfung.
Die mündliche Prüfung erfolgt nur nach bestandener Klausur.

(3) Gemäß § 18 Abs. 2 erfolgt die Zwischenprüfung innerhalb von vier Wochen.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden Einzelbestimmungen:

(2) Gemäß § 21 ist eine mündliche und eine schriftliche Prüfung zu absolvieren.

Es werden drei Themenschwerpunkte abgesprochen.
Die Klausur umfasst einen der Schwerpunkte.
Die verbleibenden beiden Schwerpunkte (aus den beiden Hauptepochen: Spätantike und Byzantinische Kunstgeschichte) sind Gegenstand der mündlichen Prüfung.
Die mündliche Prüfung erfolgt nur nach bestandener Klausur.

(3) Gemäß § 21 Abs. 1 sind die einzelnen Prüfungsleistungen in der folgenden Reihenfolge zu erbringen:

  1. Klausur,
  2. mündliche Prüfung.
Die Magisterprüfung erfolgt innerhalb von 4 Wochen.
Das Thema der Magisterarbeit wird spätestens 12 Wochen nach bestandener Magisterprüfung ausgegeben.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Hauptfach "Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte" treten zum 01.10.2002 in Kraft.