Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 67



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach "Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte"

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 2 Abs. 3 ist das Latinum abzulegen. Für den Erwerb dieser speziellen Sprachkenntnisse wird ein Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung in der Zwischenprüfung 30 Minuten und in der Magisterprüfung 60 Minuten.

(3) Gemäß § 7 Abs. 3 beträgt die Dauer der Klausur in der Magisterprüfung 120 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 wird eine mündliche Prüfung abgelegt, die zwei Themenschwerpunkte (aus den beiden Hauptepochen: Spätantike und Byzantinische Kunstgeschichte) nach Absprache umfasst.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

(2) Gemäß § 21 unterzieht sich der Studierende einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung.
Die Prüfung umfasst zwei Themenschwerpunkte (aus den beiden Hauptepochen: Spätantike und Byzantinische Kunstgeschichte) nach Absprache.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das  Nebenfach "Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte" treten zum 01.10.2002 in Kraft.