Uni-Halle-Siegel

MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE -WITTENBERG

Amtsblatt
12. Jahrgang, Nr. 10 vom 17. September 2002, S. 61



Senat


Fachspezifische Bestimmungen zur Magisterprüfungsordnung
der Martin-Luther-Universität Halle–Wittenberg vom 15.05.2002
für das Nebenfach „Orientalische Archäologie und Kunst“

I. Allgemeines

(1) Gemäß § 6 Abs. 3 dauert die mündliche Prüfung 60 Minuten.

II. Zwischenprüfung

(1) Gemäß § 15 sind die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen wie folgt:

(2) Gemäß § 16 wird eine mündliche Prüfung abgelegt, die aus zwei Teilen (je 30 Minuten) besteht.
Der Studierende darf für den ersten Teil einen Schwerpunkt (Vorderasien, Ägypten oder Mittelasien) wählen, um seine Denkmälerkenntnis zu belegen. Im zweiten Teil wird allgemeines Wissen und Methodenüberblick geprüft.

III. Magisterprüfung

(1) Gemäß § 20 Abs. 2 gelten für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen:

(2) Gemäß § 21 wird eine mündliche Prüfung abgelegt. Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen (je 30 Minuten). Im ersten Teil wird Schwerpunktwissen aus dem Gebiet Vorderasien, im zweiten Teil Grundlagenwissen aus den Gebieten Ägypten oder Mittelasien geprüft.

IV. Schlussbestimmungen

Die fachspezifischen Bestimmungen für das Nebenfach "Orientalische Archäologie und Kunst" treten zum 01.10.2002 in Kraft.